Beförderungsbedingungen

Regelungen für den Transport mit Taxis Taxi Runge e.U.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Taxis der Firma Taxi Runge e.U.. Abweichungen von diesen Vorschriften können durch die Genehmigungsbehörde genehmigt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern.

§ 2 Beförderungsanspruch
Ein Anspruch auf Beförderung besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Personenbeförderungsgesetz. Gepäck wird nur entsprechend den Vorschriften der §§ 11 und 12 transportiert. Bestellungen per Whats-App, Instagram oder E-Mail müssen mindestens einen Werktag im Voraus erfolgen.

§ 3 Ausschluss von Personen von der Beförderung
Personen, die die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder anderer Fahrgäste gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten.
  • Personen mit geladenen Schusswaffen, außer sie sind berechtigt, diese zu führen.
    Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung einer mindestens 6 Jahre alten Person befordert werden.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass die Sicherheit des Betriebs und anderer Personen gewährleistet ist. Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Insbesondere ist es verboten:

  • Während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen.
  • Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen.
  • Während der Fahrt ein- oder auszusteigen.
  • Besetzte Fahrzeuge zu betreten.


Begleiter müssen Kinder beaufsichtigen und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß gesichert sind. Bei Verstoß gegen diese Regeln kann ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. Verschmutzungen können zusätzliche Reinigungskosten verursachen.

§ 5 Zuweisung von Fahrzeugen und Plätzen
Das Personal kann Fahrgäste bestimmten Fahrzeugen zuweisen. Sitzplätze sollten für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Senioren, Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern freigehalten werden.

§ 6 Beförderungsentgelte
Die aktuellen Tarife sind in der Kreisverordnung vom 05.12.2022 festgelegt und hier einsehbar.

§ 7 Zahlungsmittel
Fahrgäste sollen das Fahrgeld passend bereithalten. Das Personal ist nicht verpflichtet, Beträge über 50 Euro zu wechseln oder stark beschädigtes Geld anzunehmen. Wechselgeldprobleme müssen direkt gemeldet werden. Auch bargeldlose Zahlung über EC-/Kreditkarten oder PayPal möglich, vorausgesetzt, eine stabile Netzverbindung ist vorhanden.

§ 8 Transport von Gepäck
Gefährliche Gegenstände, z.B. explosive, radioaktive oder ätzende Stoffe, sind ausgeschlossen. Die Endentscheidung über die Mitnahme von Gegenständen trifft das Personal.

§ 9 Tierbeförderung
Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen befordert werden:

  • Hunde müssen beaufsichtigt werden; gefährliche Hunde benötigen Maulkörbe.
  • Blindenführhunde sind stets erlaubt.
  • Andere Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern transportiert werden.
  • Tiere dürfen keine Sitzplätze belegen.

§ 10 Haftung
Der Unternehmer haftet für Personenschäden und begrenzt für Sachschäden auf 499 Euro, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fahrgast haftet für selbst verursachte Schäden.

§ 11 Kein Anspruch auf Entschädigung
Verspätungen durch Verkehrsstörungen oder Platzmangel begründen keine Ansprüche auf Entschädigung. Anschlussverbindungen werden nicht garantiert.

§ 12 Gerichtsstand
Rechtliche Streitigkeiten werden am Sitz des Unternehmens verhandelt.

§ 13 Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind umgehend dem Personal zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt über das Fundbüro des Unternehmens oder direkt durch das Personal nach Vorlage eines Nachweises.

 

Taxi Runge e.U.
Hebbelstraße 3, 24768 Rendsburg

Januar 2025

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