§ 1 Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Taxis der Firma Taxi Runge e.U.. Abweichungen von diesen Vorschriften können durch die Genehmigungsbehörde genehmigt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern.
§ 2 Beförderungsanspruch
Ein Anspruch auf Beförderung besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Personenbeförderungsgesetz. Gepäck wird nur entsprechend den Vorschriften der §§ 11 und 12 transportiert. Bestellungen per Whats-App, Instagram oder E-Mail müssen mindestens einen Werktag im Voraus erfolgen.
§ 3 Ausschluss von Personen von der Beförderung
Personen, die die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder anderer Fahrgäste gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für:
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass die Sicherheit des Betriebs und anderer Personen gewährleistet ist. Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Insbesondere ist es verboten:
Begleiter müssen Kinder beaufsichtigen und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß gesichert sind. Bei Verstoß gegen diese Regeln kann ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. Verschmutzungen können zusätzliche Reinigungskosten verursachen.
§ 5 Zuweisung von Fahrzeugen und Plätzen
Das Personal kann Fahrgäste bestimmten Fahrzeugen zuweisen. Sitzplätze sollten für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Senioren, Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern freigehalten werden.
§ 6 Beförderungsentgelte
Die aktuellen Tarife sind in der Kreisverordnung vom 05.12.2022 festgelegt und hier einsehbar.
§ 7 Zahlungsmittel
Fahrgäste sollen das Fahrgeld passend bereithalten. Das Personal ist nicht verpflichtet, Beträge über 50 Euro zu wechseln oder stark beschädigtes Geld anzunehmen. Wechselgeldprobleme müssen direkt gemeldet werden. Auch bargeldlose Zahlung über EC-/Kreditkarten oder PayPal möglich, vorausgesetzt, eine stabile Netzverbindung ist vorhanden.
§ 8 Transport von Gepäck
Gefährliche Gegenstände, z.B. explosive, radioaktive oder ätzende Stoffe, sind ausgeschlossen. Die Endentscheidung über die Mitnahme von Gegenständen trifft das Personal.
§ 9 Tierbeförderung
Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen befordert werden:
§ 10 Haftung
Der Unternehmer haftet für Personenschäden und begrenzt für Sachschäden auf 499 Euro, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fahrgast haftet für selbst verursachte Schäden.
§ 11 Kein Anspruch auf Entschädigung
Verspätungen durch Verkehrsstörungen oder Platzmangel begründen keine Ansprüche auf Entschädigung. Anschlussverbindungen werden nicht garantiert.
§ 12 Gerichtsstand
Rechtliche Streitigkeiten werden am Sitz des Unternehmens verhandelt.
§ 13 Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind umgehend dem Personal zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt über das Fundbüro des Unternehmens oder direkt durch das Personal nach Vorlage eines Nachweises.
Taxi Runge e.U.
Hebbelstraße 3, 24768 Rendsburg
Januar 2025
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.